Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
KG Berlin, Urteil vom 11.05.2010, Az. 5 U
64/09§ 12 Abs. 2 UWG, § 935
ZPO, § 940 ZPO
Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsgläubiger, der im Besitz einer einstweiligen Verfügung gegen den
Unterlassungsschuldner ist und zunächst auf die Vollstreckung aus diese... mehr
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