Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
BGH, Beschluss vom 17.08.2010, Az. I ZB
61/09§ 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG
Der BGH hat entschieden, dass das Bundespatentgericht in einer Marken-Beschwerdesache einen Beschluss des Deutschen
Patent- und Markenamtes (DPMA) nicht aufheben und zurück verweisen darf, wenn das Verfahren vor dem DPMA nicht an einem wesentlichen
Mangel gelitten hat. Sei kein wesentlicher Mangel vorhanden, habe das… mehr
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