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Aus aktuellem Anlass soll hier kurz das Verfahren zur Aufhebung der Immunität durch den deutschen Bundestag dargestellt werden:
Für den Bundespräsidenten wurde die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Dass er überhaupt diesem Grundsatz unterliegt, ergibt sich aus
Art. 60 Abs. 4 GG. Damit gelten die Regelungen zur
Immunität auch für ihn. Die Strafverfolgung ist damit nur mit Genehmigung d… mehr
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