Mit Fug und Recht -
Die sog. Immunität schützt einen politischen Amtsträger vor Strafverfolgung aufgrund seines Amtes. Der Bundespräsident genießt
nach Art. 60 in Verbindung mit Art. 46 GG politische Immunität. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit
Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, wurde
nun die … mehr
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