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Bekanntermaßen kann der equal pay/treatment-Grundsatz, nach dem ein Zeitarbeitnehmer u.a. die gleiche Vergütung wie ein im Betrieb des
Kunden beschäftigter vergleichbarer Mitarbeiter verlangen kann, durch eine Bezugnahme auf einen einschlägigen Tarifvertrag ausgeschlossen
werden (§§ 10 Abs. 4, 9 Nr. 2
AÜG). Die Praxis bediente sich dabei regelmäßig einer Verweisung auf die zwischen den Ar… mehr
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