JURION Strafrecht Blog -
In seinem Beschl. v. 22.06.2010 - 4 StR 211/10 hat der 4. Strafsenat m.E. auf einen Anfängerfehler
hingewiesen, der dem LG unterlaufen ist. Im Beschl. heißt es:
“Nach den Feststellungen wurde dem Angeklagten am 25. Juli 2009 gegen 3.52 Uhr eine Blutprobe entnommen, deren Auswertung eine
Blutalkoholkonzentration von 1,38 ‰ ergab. Hiervon ausgehend hat das Landgericht eine Tatzeitblutal… mehr
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