Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 3 W
90/10
§§ 91 a, 927 ZPO
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass, wenn der Antragsgegner einer einstweiligen Verfügung vor Zustellung
derselben eine Unterlassungserklärung abgibt, er später keine Aufhebung der Verfügung beantragen kann. D... mehr
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