Rechtslupe -
Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einem an die Behörde adressierten einfachem Brief ist grundsätzlich nicht grob
fahrlässig.
In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte die beklagte Behörde die Bewilligung von
Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend aufgehoben, da durch den Rückumzug in den Haushalt der Eltern kein Anspruch mehr darauf bestand.
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