Strafverteidigung -
I. Immer wieder bewerten Tatgerichte Tatsachen strafverschärfend, die bereits Merkmale des Tatbestandes selber sind. Dies ist nicht
zulässig (Doppelverwertungsverbot).
So verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs.3 StGB, wenn ein Gericht im Rahmen der Strafzumessung die
Gewinnerzielungsabsicht des Angeklagten beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nochmals erschwerend b… mehr
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