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Das AG Bochum hatte in seinem Beschl. v. 22.10.2010 – 29 AR 16/10 - über einen Antrag auf Aufhebung einer lebenslangen Sperre für die Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis zu befinden, den der Verurteilte nach 45 (!!!) Jahren gestellt hatte. Das Ag hat den Antrag zurückgewiesen. Auch
nach Ablauf von 45 Jahren einer lebenslangen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sei diese nicht oh… mehr
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